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Task-Force "Krisenintervention" hat Mitarbeiter beteiligt 28.09.2010 Um der Insolvenz zu entgehen, sollten die Beschäftigten der Firma ATIKA in Ahlen auf ihr Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichten sowie auf ihre komplette Lohnerhöhung. Zusätzlich wollte der Bau- und Gartenproduktanbieter Mitarbeiter entlassen. Das konnte der Betriebsrat verhindern. Mit der Task-Force "Krisenintervention" holte er sich Hilfe bei der IG Metall. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und weil sie die Situation beurteilen konnten, wurden die Mitarbeiter beteiligt, konstatiert heute der Betriebsratsvorsitzende Thomas Albert-Schwarte.
Thomas, auf ihrer Internetseite präsentiert sich ATIKA als einer der renommiertesten Anbieter für Bau- und Gartenprodukte, das sich von einem regionalen Hersteller zu einem international agierenden Unternehmen entwickelt hat. Trotzdem gab es in Eurem Betrieb Probleme, welche? ATIKA agiert auf zwei Ebenen, einerseits Eigenfertigung von Betonmischern, Baukreissägen und Gartenprodukten andererseits Handel mit Gartenprodukten und Kleinmaschinen zur Holzbearbeitung. Der Handel entwickelte sich in der Vergangenheit positiv, die Eigenfertigung ging jedoch im Bereich der Mischerproduktion, bedingt durch die Wirtschaftskrise, stark zurück. Von über 150 Mitarbeitern im Jahr 2007 sind zurzeit noch 132 Mitarbeiter beschäftigt.
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Die chemische Industrie bildet laut öffentlicher Statistik mit 107.000 Beschäftigten in 2007 eines der industriellen Rückgrate in Nordrhein-Westfalen. Sowohl in der Gesundheitsvorsorge, als Zulieferer standardisierter und hochwertiger Produkte für andere Wirtschaftssegmente sowie der Landwirtschaft und Ernährung leisten chemische Produkte und Verfahren Lösungsbeiträge für (zukünftiges) Leben und beim Umwelt- und Klimaschutz. Unter stofflichen Gesichtspunkten ist der Sektor äußerst bedeutend. Quantitativ unterschätzt die amtliche Statistik die Stellung des Sektors indes systematisch. Bei Berücksichtigung der realen Zusammenhänge zwischen industrieller Fertigung und produktionsnahen Dienstleistungen, die mit der Schaffung sog. Chemieparks im letzten Jahrzehnt einhergingen, wird in dem Bericht eine direkte Beschäftigung in Höhe von 210.000 Arbeitsplätzen der Chemie- und Kunststoffindustrie abgeleitet. Pro Chemie-Arbeitsplatz kommen jeweils drei zusätzliche Arbeitsplätze über multiplikative Effekte hinzu.
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Sie standen am Abgrund – den Beschäftigten der Reckendrees Fenster und Türen GmbH in Herzebrock-Clarholz bei Gütersloh drohte die Arbeitslosigkeit: Im Juli 2007 meldete die Firma Insolvenz an. Doch statt arbeitslos zu werden, übernahmen die Betroffenen das Unternehmen. Seit Mai 2008 gehört es ihnen zur Hälfte. Und seitdem blüht Reckendrees wieder auf.
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Zu Beginn der 1990er Jahre veränderten sich die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen einschneidend. Das Ende der Ost-West-Konfrontation schuf für viele in den USA und Westeuropa beheimatete Unternehmen weltweit neue Produktions- und Absatzchancen. Die Folge der gewandelten internationalen Arbeitsteilung war ein reger Kapital- und Technologietransfer in Form des Aufbaus neuer Vertriebsgesellschaften und Fertigungsanlagen, Produktionsverlagerungen, Zu- und Verkäufen von Betrieben sowie strategischen Allianzen.
Unternehmensleitungen rechtfertigen ihren Aktivismus beständig mit der Erschließung neuer Märkte, der Konzentration auf Kerngeschäfte sowie der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitsplätze bleiben dabei unbeleuchtet. Die Richtung der Umbrüche wird in der Regel nur exemplarisch und häufig für relativ kurze Zeiträume beschrieben. In mittel- bis längerfristiger Perspektive ist empirisch bislang unklar, ob die neuen Strukturen der internationalen Arbeitsteilung für ausgewählte Produktionsunternehmen gelten – und damit spezifische Branchen betreffen – oder ob alle Wirtschaftseinheiten von diesen Prozessen erfasst werden.
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In Betrieben mit mehr als 300 Mitarbeitern darf Ihr Betriebsrat bei geplanten Betriebsänderungen nach § 111 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen externen Berater zu seiner Unterstützung hinzuziehen. Hierfür ist keine besondere Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Betriebsrat erforderlich. Darauf hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem kürzlich veröffentlichten Urteil hingewiesen.
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